Montag, 16. April 2012

Online-Filme und Online-Spiele nach Jugendschutzgesetz


Anbieter sollen in Zukunft ihre Online-Filme und Online-Spiele nach den Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes kennzeichnen lassen können. Diese Regelung ist zentraler Bestandteil einer geplanten Novellierung des Jugendschutzgesetzes, zu der die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kristina Schröder, in Kürze die Abstimmung unter den beteiligten Bundesministerien einleiten wird.



"Offline und Online brauchen wir ein soweit wie möglich vergleichbares Niveau des Jugendschutzes", erklärt die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kristina Schröder. "Mir ist wichtig, dass Eltern, die im Internet auf Jugendschutzprogramme setzen wollen, optimale Rahmenbedingen zum Schutz ihrer Kinder vorfinden. Das betrifft in besonderem Maße Filme und Spiele im Internet."

Bislang ist im Jugendschutzgesetz lediglich die Möglichkeit der
Alterskennzeichnung von Bildträgern mit Filmen und Spielen geregelt. Die
Altersfreigaben erteilen die Obersten Landesjugendbehörden. Es ist jedoch nicht
eindeutig geregelt, ob sich die inhaltliche Bewertung von kennzeichnungsfähigen
Film- oder Spielformaten, die online vertrieben werden, nach dem Regelungsgehalt
des Jugendschutzgesetzes oder des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages der Länder
richtet.

Nach der geplanten Novellierung des Jugendschutzgesetzes sollen alle Anbieter -
unabhängig vom Verbreitungsweg - die Möglichkeit haben, ihre Produkte nach dem
Jugendschutzgesetz kennzeichnen zu lassen. Online-Anbieter müssen entsprechend
gekennzeichnete Filme oder Spiele dann für ein von der zentralen Aufsichtsstelle
für den Jugendmedienschutz anerkanntes Jugendschutzprogramm programmieren, um die
Verbreitung an Kinder und Jugendliche nur entsprechend der Altersfreigabe zu
ermöglichen.

Die Planungen des Bundesfamilienministeriums basieren auch auf den
Handlungsempfehlungen des "Dialog Internet", den Bundesministerin Kristina
Schröder im Herbst 2010 gestartet hat. "Indem wir die bei den Familien anerkannte
Alterskennzeichnung für Spiele und Filme auch im Internet ermöglichen, stärken
wir die Medienerziehung in den Familien. Weil im Netz aber andere
Rahmenbedingungen gelten als im Handel mit Software oder im Kino, fördern wir mit
Alterskennzeichen Jugendschutzprogramme als nutzerautonomes Instrument", so
Kristina Schröder.

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